Staatliche Förderung
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz
(EEG) garantiert eine Vergütung solar erzeugter elektrischer
Energie. So wird die Rentablität Ihrer Photovoltaikanlage
auf Dauer gesichert.
Anträge für ein entsprechendes Vorhaben können Sie beim
Bundesamt
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
stellen.
Fördersätze für Photovoltaik-Anlagen 2009:
| Montageart
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Aufdachmontage
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Fassade
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Freifläche
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| Anlagengröße
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bis
30 kW |
30 bis
100 kW
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Über
100 kW
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bis
30 kW
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--
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Vergütung
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43,01 ct/kWh
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40,91 ct/kWh
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39,58 ct/kWh
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43,01 ct/kWh
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31,94 ct/kWh
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| Laufzeit
der Einspeisevergütung : 20 Jahre plus anteilig das Inbetriebnahmejahr
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Fördersätze
für Thermische-Solaranlage
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Anlagenart
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Warmwasserbereitung
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Warmwasserbereitung
mit Heizungsunterstützung |
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Zuschuss
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60 €
/ m², mindestens 410 € pro Anlage
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105 €
/ m², + Bonuszahlung für Kesseltausch und
energiesparende Heizungspumpe
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Der Antrag für Fördermittel darf nicht vor
Fertigstellung und muss innerhalb von sechs Monaten nach der
Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden.
Erkundigen
Sie sich auf jeden Fall auch bei Ihrem Energieversorger vor Ort.
Viele Energieversorger und auch Kommunen bieten mittlerweile Zuschüsse
für solare Anlagen an.
Kredite
Zinsgünstige Kredite gibt es z.B. bei der
Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) .
Der Kredit wird über Ihre Hausbank gestellt und auch abgewickelt.
Für die Kreditanfrage und Kreditabwickelung benötigen Sie unser Angebot.
Selbstverständlich
unterstützt wir Sie auf Wunsch beim Ausfüllen der Anträge.
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